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LEITENMÜHLE

Lagerplatzordnung


Wir ersuchen unsere Gruppen  höflichst sich an unsere Platzordnung  zu Halten!

Nachtruhe: Ab 22.00 Uhr ist am Lagerplatz unbedingt Ruhe zu bewahren.
  
Feuer: Am Lagerplatz darf auf nur einer Stelle Feuer gemacht werden

  • Boden ausstechen
  • Am Ende des Aufenthaltes Boden wieder schön einbetten
     

Müll wird in Werfenweng getrennt entsorgt.

Generell ist der Müll von den Gruppen selbst sorgfältig zu trennen:

  • Restmüll in schwarzem Sack (kostet € 4,00)
  • Gelber Sack  (Plastik,Folien,Dosen,Verpackungen,Tetra-Pack)
  • Glas selbst wegbringen Glascontainer beim M-Preis Supermarkt in Pfarrwerfen
  • Biomüll(Schalen,Zitronen, ect.) sowie Essensreste zum Leitenhof bringen.

Sollte der Müll nicht ordentlich getrennt  werden behalten wir uns eine  Gebühr für die Trennung vor.         

 


Sanitärbereich

.) Der  Schlüssel ist bei Familie Brucker "Leitenhof" 5453 Werfenweng,

Leitenweg 20 abzuholen. (ca. 100m vor der "Mühle")
Bitte 2 Tage vor der Anreise die ungefähre Ankunftszeit telefonisch bekannt geben.

 

Bitte denkt dran:Klopapier und Putzmaterial,Eimer,Putzmittel ect. ist selbst mitzubringen

Mit Übernahme des Campingschlüssels verpflichtet sich der Mieter, die Lagerplatzordnung einzuhalten .


Putzen:

Generell sind Sanitärhaus und Gelände in sauberem Zustand zu halten

Außengelände:Bitte auch hier angefallenen Müll entsprechend beseitigen.


Hausrecht:

Bei groben Verstößen gegen die Platzordnung kann der Verein von seinem Platzrecht Gebrauch machen und Gruppen aber auch Einzelpersonen vom Gelände verweisen.

  • Jede Gruppe muß auch während der Mietzeit einer vom Verein bestimmten Person den Zugang zu den Zelten und Sanitäranlagen gestatten.
  • Der Rechtsträger des Geländes haftet nicht für Personen-und Sachschäden.
  • Die Verantwortung liegt bei den Leitern der Gruppe.
  • Sachbeschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
  • Fundsachen bitte auch beim Vermieter abgeben.

Abreise

Der Mieter des Zeltlagerplatzes ist verpflichtet, die Sanitäranlagen und  die Umgebung- sowie den Zeltplatz - zumindest so zu verlassen, wie er es vorgefunden hat.
 2) Bei Schäden oder sonstigen Problemen bitte umgehend melden.
 3) Bei Nichteinhaltung der Platzordnung, insbesondere bei Nichtbeachtung der Mülltrennung, wird ein

bestimmter Betrag (Gruppengröße) eingehoben bzw. für Schäden die tatsächlichen Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

Sollte der Vermieter keine Platzabnahme vornehmen  so ist davon auszugehen daß:

Bei der Abreise das benutzte Gebäude und Wiese in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen werden.

Sollte sich aber im nachhinein herausstellen daß durch unsachgemäße Nutzung Schaden entstanden ist so erlauben wir uns  Kosten und Reperaturen dafür in Rechnung zu stellen.