• Gruppen
  • Selbstversorgerhütte
  • Zeltlagerplatz

LEITENMÜHLE


 

Sehr geehrte Besucher unserer website.

Wir freuen uns sehr unsere Selbstversorgerhütte für Gruppen wieder  geöffnet zu haben.


 Es können Tourismus und Gastronomie mit der 2G-Regel wieder öffnen. Die Bundesländer können aber weiter strengere Regeln umsetzen, wenn die Situation es erfordert. Unsere Betriebe sind jedenfalls bestens vorbereitet. Die Gesundheit von Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht an oberster Stelle. Damit kann die heurige Wintersaison jedenfalls stattfinden.“

 Gastronomie-, Beherbergungs- und Freizeitbetriebe

  • Voraussetzung ist ein 2G-Nachweis
  • FFP-2-Maskenpflicht indoor: Gilt für Gäste, sobald sie vom Tisch aufstehen. In der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen. Auch Betreiber und Beschäftigte haben in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt eine FFP-2-Maske zu tragen.
  • Die Sperrstunde wird auf 23 Uhr festgelegt und die Registrierungspflicht für Gäste ist zu beachten – die Öffnung der Nachtgastronomie kann leider erst nach dem 10. Jänner 2022 erfolgen
  • Keine Konsumation im Stehen, Speisen und Getränke nur am Verabreichungsplatz

Auch Veranstaltungen sind ab 12. Dezember wieder möglich, jedoch mit Obergrenzen

  • Weihnachts- und Gelegenheitsmärkte können unter der Einhaltung der 2G-Regel (geimpft bzw. genesen) und der FFP-2-Maskenpflicht stattfinden.
  • Bei Ausschank von Speisen und Getränken gilt vorerst die Personenobergrenze von 300 Personen.

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:

  • Personenobergrenze: indoor 25 Personen, outdoor 300 Personen
  • z. B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc.

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen:

  • Personenobergrenze: indoor 2.000 Personen, outdoor 4.000 Personen
  • Dies gilt beispielsweise für Theater, Oper, Kino, Fußballspiele, Seminare etc.

Regelungen für Kinder

  • Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr benötigen keinen Nachweis.
  • Kinder ab dem 12. Geburtstag benötigen einen Nachweis:
    Bei der Einreise einen 2,5G-Nachweis
    In bestimmten Kundenbereichen, körpernahen Dienstleistungen, Beherbergung, Gastronomie, Sportstätten, Freizeitbetriebe, Skilifte, bei Veranstaltungen etc. muss dies ein 2G-Nachweis sein
  • Für schulpflichtige Kinder ist der „Ninja-Pass“ der Schulen dem 2G-Nachweis gleichgestellt.

Bitte leite diese Information auch anderen Interessierten weiter.

Voraussetzung für einen  Hüttenaufenthalt oder ein Zeltlager ist: 2 G+ REGEL: geimpft- genesen und PCR getestet

Bei Gruppen gilt: Ein Gruppenverantwortlicher muß sich vor der Anreise darum kümmern dass im Vorfeld von jedem Teilnehmer ein entsprechendes Attest vorliegt. 

Nur geimpfte oder genesene Personen dürfen am Österreichaufenthalt teilnehmen.

 https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/ 


SEILBAHNEN: EINFÜHRUNG DER 2-G REGEL                                  SAISON 2021/22

Für das Skifahren bzw. die Benützung von Seilbahnen ist zukünftig die Vorlage eines Impf-, Genesenennachweises erforderlich. Welche Tests akzeptiert werden, wird abhängig von der geltenden Stufe des Stufenplans sein. Der Erwerb von Mehrtages-, Wochen- oder Saisonkarten wird nur mittels Nachweis einer Impfung oder Genesung möglich sein. In Seilbahnen und Gondeln gilt weiterhin für alle das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske. Im Vergleich zum letzten Jahr wird es heuer keine Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsregeln geben.


•             Testzentrum in der Nähe (Adresse)

Teststraße:

Antigen-Tests und PCR-Gurgeltests

St. Johann Kongresshaus, Leo-Neumayer-Platz 1

Montag, Mittwoch, Freitag von 7 bis 18 Uhr

Dienstag, Donnerstag von 9 bis 19 Uhr

Samstag von 9 bis 17 Uhr

 

Anmeldung unter: https://anmeldung.salzburg-testet.at/#/public

 

 



 Momentan ist leider für uns alle eine sehr schwierige Zeit.

Im besonderen auch für Gruppen um zu verreisen.

Download
Anreiseliste
Covid_Registrierung_UaB_Vorlage.pdf
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Wir ersuchen unsere  werten Gäste die  Vorgaben / Bestimmungen  der Regierung auch während des Aufenthaltes in unserer großen Selbstversorgerhütte  soweit wie möglich einzuhalten.

 

Dies ist natürlich bei Gruppen schwieriger als bei  einzelnen Familien.

 

Wenn aber alle gewillt sind, sich an ein paar Regeln zu Halten so sehe ich kein Problem ein paar  schöne Tage in der Hütte  oder am Zeltplatz zu verbringen.

Stornorichtlinien zur Coronazeit:

 

Wenn Sie sich zu einer Buchung unserer Hütte - oder des Zeltplatzes - entschieden haben so ist eine Anzahlung für den fixen Termin in der Höhe von mind. € 350,00  zu leisten.

Download
Fixbuchungen und Stornorichtlinien
Corona Krise Buchungen ab Sommer 2021.pd
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großer Hüttenraum

Winterferien Österreich

5 große Tische 

sorgen für genügend Abstand

Schlaflager

Winterferien Österreich

Schlafmöglichkeit für 4 Familien oder 16 Einzelpersonen   

Zusatzquartier

Winterferien Österreich

Im nahegelegenen Bauernhof kann man Zimmer oder Ferienwohnungen dazumieten.


Zeltlagerplatz

Im Freien ist Abstandhalten immer noch am einfachsten.


 

Ich freue mich auf eure Anfrage!